Erweiterte Führungszeugnisse bei neben- und ehrenamtlich Tätigen - Arbeitshilfe mit Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des § 72a Abs. 3 und 4 SGB VIIII

04.04.2014 | Eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, der Wohlfahrtsverbände und den Landesverbänden der Kinder- und Jugendhilfe hat im Auftrag der Kommunalen Arbeitsgruppe zum Bundeskinderschutzgesetz in der Moderation des KVJS-Landesjugendamtes eine Arbeitshilfe zur Umsetzung des § 72a Abs. 3 und 4 SGB VIII ausgearbeitet.


Diese Arbeitshilfe soll die Träger in der Kinder- und Jugendhilfe beim Umgang mit der neu geschaffenen Regelung zur Einsichtnahme von erweiterten Führungszeugnissen bei neben- und ehrenamtlich Tätigen unterstützen und gibt Hilfestellungen zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Nach einer Hinführung zum Thema enthält die Arbeitshilfe Empfehlungen zu einem Prüfschema und weiteren Einzelfragestellungen wie z.B. der örtlichen Zuständigkeit, Selbstverpflichtungserklärungen, der Gebührenbefreiung oder dem Datenschutz. Mustervorlagen für eine Vereinbarung nach § 72a SGB VIII zwischen dem öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe sowie für ein Prüfschema ergänzen die Handlungsempfehlungen.