K.32.25 Kinderschutz als Trägeraufgabe

„In Kindertageseinrichtungen hat der Träger die Gesamtver-
antwortung nach § 45 SGB VIII. Die Rahmenbedingungen 
Voraussetzungen für die Gewährleistung des Wohls der 
nach § 45 SGB VIII mittels der Schutzkonzepte sowie der 
einbarung zum Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII und für 
Umsetzung des bundesgesetzlichen Förderauftrags nach 
SGB VIII sowie die Meldepflichten nach § 47 SGB VIII sind 
jeder Zeit vom Träger sicherzustellen.“

So ist die Trägerverantwortung in den Orientierungseckpunk 
ten zur Umsetzung der Bundesvorgaben zum verpflichtenden 
Gewaltschutzkonzept in Kindertageseinrichtungen formuliert

Im Rahmen des Fortbildungstages werden wir gemeinsam 
dieser Trägerverantwortung nachgehen und sie mit Leben 
füllen. Es geht darum, die Herausforderung Kinderschutz
Ganzes zu erfassen, die Trägerverantwortung zu identifizieren 
und Handlungsfähigkeit im Bereich der Prävention, Interven- 
tion und Aufarbeitung zu erlangen und zu stärken.

Inhalte:

  • Schutzkonzepte – was steckt dahinter?
  • Welche Anteile im Schutzkonzept sind vom Träger zu 
  • Welche präventive Maßnahmen kann ein Träger ergreifen
  • Was ist zu tun, wenn man einen Kinderschutzfall in der Einrichtung hat? 
  • Wer kann unterstützen?
  • Wie kann es gelingen, dass nach einem Kinderschutzfall alle Beteiligten wieder handlungsfähig werden?

Diese Fortbildung wendet sich an Trägerverantwortliche