K.32.25 Kinderschutz als Trägeraufgabe
„In Kindertageseinrichtungen hat der Träger die Gesamtver-
antwortung nach § 45 SGB VIII. Die Rahmenbedingungen
Voraussetzungen für die Gewährleistung des Wohls der
nach § 45 SGB VIII mittels der Schutzkonzepte sowie der
einbarung zum Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII und für
Umsetzung des bundesgesetzlichen Förderauftrags nach
SGB VIII sowie die Meldepflichten nach § 47 SGB VIII sind
jeder Zeit vom Träger sicherzustellen.“
So ist die Trägerverantwortung in den Orientierungseckpunk
ten zur Umsetzung der Bundesvorgaben zum verpflichtenden
Gewaltschutzkonzept in Kindertageseinrichtungen formuliert
Im Rahmen des Fortbildungstages werden wir gemeinsam
dieser Trägerverantwortung nachgehen und sie mit Leben
füllen. Es geht darum, die Herausforderung Kinderschutz
Ganzes zu erfassen, die Trägerverantwortung zu identifizieren
und Handlungsfähigkeit im Bereich der Prävention, Interven-
tion und Aufarbeitung zu erlangen und zu stärken.
Inhalte:
- Schutzkonzepte – was steckt dahinter?
- Welche Anteile im Schutzkonzept sind vom Träger zu
- Welche präventive Maßnahmen kann ein Träger ergreifen
- Was ist zu tun, wenn man einen Kinderschutzfall in der Einrichtung hat?
- Wer kann unterstützen?
- Wie kann es gelingen, dass nach einem Kinderschutzfall alle Beteiligten wieder handlungsfähig werden?
Diese Fortbildung wendet sich an Trägerverantwortliche