Ausbildungsgratifikation
08.10.2021 | Ausbildungsgratifikation. Berufsanfängerin und Berufsanfänger mit der klassischen Ausbildung erhalten eine einmalige finanzielle Zuwendung von 2000 Euro aus Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes.
Damit sollen die während der nicht vergüteten Ausbildung erbrachten Leistungen anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist, die abgeschlossene Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“, zum „Staatlich anerkannter Erzieher“ im Jahr 2021 in Baden-Württemberg und ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis.
Ausgeschlossen von dieser Maßnahme sind die Auszubildenden der „Praxisintegrierten Erzieherausbildung“ (PIA) sowie Teilnehmer der Schulfremdenprüfung. Die Maßnahme ist auf die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger der Jahre 2021 und 2022 beschränkt.
Die Beantragung erfolgt durch die Erzieherin oder den Erzieher. Das Antragsformular finden Sie ab 1. Oktober 2021 unter www.kindergarten-bw.de.
Der Antrag ist in Papierform bis spätestens 31.12.2021 an die Koordinierungsstelle „Gute-Kita-Gesetz-Finanzen“ im Kultusministerium, Thouretstr. 6, 70173 Stuttgart, zu stellen. Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail an: koordinierungsstelle-gute-kita-gesetz-finanzen@. km.kv.bwl.de