Aktuelle Meldungen
22.04.2022 | Information des Sozialministeriums zur Kontaktpersonennachverfolgung
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat die Gesundheitsämter darüber informiert, dass auch nach Wegfall der verpflichtenden Testungen in Kitas bei Auftreten eines positiven Falls in der Betreuungsgruppe keine Quarantänepflicht für die übrigen Kita-Kinder als Kontaktpersonen ausgelöst wird.
14.04.2022 | Information zur Unterschreitung des Mindestpersonalschlüssels
Die Regelungen zur Unterschreitung des Mindestpersonalschlüssels und die Möglichkeit der Abweichung von der Höchstgruppenstärke sind in der Kindertagesstättenverordnung (KitaVO) bis zum 31.08.2022 befristet aufgenommen. Information dazu finden Sie hier.
11.04.2022 | Schreiben des Kultusministeriums zum Außer-Kraft-Treten der CoronaVO Kita
Das Kultusministerium weist darauf hin, dass mit Ablauf des 13.04.2022 die CoronaVO Kita außer Kraft tritt. Ab dem 14.04.2022 ist der Zugang zur Kita ohne vorherige Testung oder Testnachweis möglich. Die Regelungen, wie sie bisher zum Lüften und zum Tragen einer Maske enthalten waren, sollen als generelle Empfehlung auch weiterhin gelten.
11.04.2022 | Infektionen durch COVID-19 und Meldung an die UKBW
Die UKBW meldet: "Nach zwei Jahren in der COVID-19-Pandemie liegen umfassende Informationen zur Übertragung des Virus und zu wirksamen Infektionsschutzmaßnahmen vor. Die Infektion kann gleichermaßen im privaten wie auch beruflichen Umfeld erfolgen. Sie ist daher dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen und nicht durch die UKBW im Sinne eines Arbeitsunfalles abgesichert." Information dazu finden Sie hier.
29.03.2022 | Corona- Meldung an die Unfallkasse bei Erkrankung der Kinder
Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt bei einer Corona-Infektion, wenn sich Kita-Kinder während des Besuchs der Kita nachweislich in der Bildungseinrichtung mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) anstecken. Corona-Infektionen müssen durch die Kita bei der UKBW gemeldet werden, wenn das Kind aufgrund der Infektion ärztlich behandelt werden muss - also ernsthafte Krankheitssymptome vorliegen. Bei keinen oder milden Symptomen, wie Schnupfen oder leichtem Fieber, ist eine Meldung der Kita an die UKBW nicht notwendig.
29.03.2022 | Berufsbedingte Corona-Infektion mit PCR-Test dokumentieren
Infektion mit Coronavirus muss für die Anerkennung von COVID-19 als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit nachgewiesen sein. Wer den Verdacht hat, sich bei der Arbeit oder in der Schule mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt zu haben, und typische Symptome einer Erkrankung an COVID-19 zeigt, sollte die Infektion mit einem PCR-Test prüfen und dokumentieren lassen.
Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Ein positives Testergebnis gilt als Nachweis für die gesetzliche Unfallversicherung, dass es sich bei einer Erkrankung um COVID-19 handelt. Wie das Bundes-gesundheitsministerium auf seinen Webseiten zur Corona-Testverordnung vom 11. Februar 2022 klargestellt hat, haben Personen, bei denen der Verdacht auf eine berufsbedingte Infektion besteht, weiterhin Anspruch auf einen PCR-Test. Voraussetzung hierfür ist ein positiver Antigentest sowie Hinweise darauf, dass die Infektion bei der Arbeit erfolgt ist. Mehr Informationen finden Sie hier.
04.02.2022 | Corona-KiTa-Studie - Register
Mit der Corona-KiTa-Studie untersuchen das Deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch-Institut seit dem Frühjahr 2020 gemeinsam das Pandemie- und Infektionsgeschehen in der Kindertagesbetreuung. Wie sehr Kitas durch Corona beeinträchtigt werden, wird mithilfe des KiTa-Registers, einer bundesweiten wöchentlichen Online-Abfrage aller teilnehmenden KiTas erfragt. Es werden Informationen über die wöchentliche Auslastung der Einrichtungen, zu Infektions- und Verdachtsfällen, pandemiebedingten Personalausfällen und Schließungen sowie zur Umsetzbarkeit von Schutz- und Hygienemaßnahmen erhoben.
Für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gelten folgende Grundlagen: