Förderung über das Gute-Kita-Gesetz für die praxisintegrierte Ausbildung
03.01.2022 | PiA-Förderanträge: Verspätet eingegangene Förderanträge werden noch berücksichtigt
Das Kultusministerium teilt mit, dass es bei verspätet eingegangenen Förderanträgen zur Förderung der PiA-Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sowie der PiA-Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin/Assistenten eine Nachfrist bis zum 21.01.2022 gibt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können Anträge gemäß des Termins, zu dem Anträge bei der Landeskreditbank eingegangen sind, noch berücksichtigt werden.
21.05.2021 | Die Zuwendung für die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieher/innen im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes wird auf die praxisintegrierte Ausbildung sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten ausgeweitet.
Um die Gewinnung von Fachkräften weiter zu fördern, wurde die neugeschaffene praxisintegrierte vergütete Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten, eine Weiterentwicklung der Kinderpflegeausbildung, in die bestehende Gute-KiTa-PiA-Förderung mitaufgenommen.
Die Förderung wurde in die 2. Tranche des bestehenden Förderprogramms für das Ausbildungsjahr 2021/2022 mit Bewilligungszeitraum vom 01.09.2021 bis zum 28.02.2023 integriert.
Der Antrag für die Förderung im Rahmen der 2. Tranche muss spätestens bis zum 01.10.2021 bei der L-Bank vorliegen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Das Antragsformular wird zu gegebener Zeit von der L-Bank auf deren Internetseite veröffentlicht.
Weiterer Informationen zum Förderverfahren sind der Änderungsverwaltungsvorschrift bzw. der konsolidierte Fassung der angepassten Verwaltungsvorschrift Gute-KiTa-PiA-SPA-Förderung-VwV zu entnehmen (siehe rechte Spalte). Die Veröffentlichung ist für den 26.05.2021 vorgesehen.
11.12.2020 | Die Kinderpflegeausbildung wird zu einer Ausbildung zur/zum "Staatlich geprüften sozialpädagogischen Assistentin / sozialpädagogischen Assistenten" (SPA) weiterentwickelt und ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 in einer vergüteten, praxisintegrierten Ausbildungsform etabliert.
Damit wird das Modell der praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA) auf die Ausbildung der Kinderpflege übertragen, mit dem Ziel, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen und zugleich weitere Zielgruppen zu gewinnen. Die klassische Ausbilder zur/m "Staatlich geprüften Kinderpfleger/in" bleibt weiterhin bestehen.
Die wesentlichen Eckpunkte der Ausbildung sind:
- Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre und gliedert sich in eine theoretische Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) und eine praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung (z. B. einer Kindertageseinrichtung). Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der ausbildenden Schule.
- Die Ausbildung erfolgt über drei Jahre.
- Analog zur PiA-Ausbildung Erzieher/in besteht ein Theorie und Praxisverhältnis von 3:2 Tagen.
- Aufnahmevoraussetzung ist ein Hauptschulabschluss mit mindestens der Note "befriedigend" im Fach Deutsch und ein Durchschnitt aller Fächer von mindestens 3,0 oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung.
- Der Träger zahlt der Schülerin/dem Schüler eine Ausbildungsvergütung. Es wird empfohlen, analog zur Vergütung im Berufpraktikum 96,46% der tariflich geregelten Vergütung der PiA-Ausbildung zur/zum Erzieher/in zu zahlen. Es besteht Sozialversicherungspflicht.
- Eine Anrechnung auf den Fachkraftschlüssel ist im ersten Jahr nicht möglich. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr ist eine Anrechnung von maximal 0,2 Stellenanteil möglich.