Förderung von Luftfiltergeräten

11.11.2021 | Die Landesregierung unterstützt noch bis Dezember 2021 die Träger von Kindertageseinrichtungen bei der Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und von CO2-Sensoren.

Bis längstens zum 20. Dezember 2021 werden im klassischen ,,Windhundverfahren"noch gemeldete Bedarfe berücksichtigt, so lange Mittel zur Verfügung stehen. Bund und Land beteiligen sich dabei finanziell mit einem Anteil von 50 und 25 Prozent an der Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, so dass nur noch ein Eigenanteil von 25 Prozent beim Träger verbleibt. Dies gilt für alle im Fördertatbestand a) auf der Grundlage der Förderrichtlinie eingereichten Meldungen der Träger und schließt ausdrücklich die bereits seit dem 9. August 2021 vorliegenden Meldungen mit ein. Eine entsprechend angepasste Reservierungsbestätigung der Förderbeträge werden die Träger in Kürze erhalten. Bei der Anschaffung von CO2 Sensoren bleibt der Eigenanteil bei 50%.