Förderzuschuss für inklusiv arbeitende Kitas

22.06.2021 | Baden-Württemberg setzt aus dem Gute-KiTa-Gesetz Mittel ein, um inklusiv arbeitende Kindertageseinrichtungen mit einem einmaligen Förderzuschuss von max. 5.000,- Euro zu unterstützen.

Der Förderzuschuss kann für Anschaffungen in dem Bereich der Mobiliar- und Raumausstattung, der Ausstattung mit Spielmaterial und weiteren spezifischen Materialien und/oder für Anschaffungen von Bewegungsmaterialien eingesetzt werden. Bauliche Maßnahmen oder Personalstunden sind von der Förderung ausgeschlossen.

Der Zuschuss kann einmalig entweder im Jahr 2021 oder im Jahr 2022 beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt nach einem individuellen Beratungsgespräch durch eine Mitarbeiterin des Forums Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg mit der Kitaleitung. Weiterführende Informationen zum Verfahren und den Qualitätsrahmen mit den Förderrichtlinien finden Sie unter www.ffb-bw.de, Rückfragen stellen Sie bitte unter foerderzuschuss.inklusion@remove-this.ffb.kv.bwl.de.