Kostenbeteiligung des Landes an Testungen in Kitas
18.01.2022 | Kostenbeteiligung des Landes an Testungen in Kitas. Die bislang verfolgte Teststrategie des Landes in den Schulen, den Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege ist noch bis zum 07.01.2022 gültig.
Das bedeutet, die freiwillige Kostenbeteiligung an den Testungen der in den Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder läuft bis zum 07.01.2022 weiter. Die Abrechnung muss bis zum 15.03.2022 erfolgen. Die näheren Einzelheiten sind in der Förderrichtlinie vom 14.01.2022 geregelt.