Praxisanleitung PIA - Förderung

08.10.2021 | Praxisanleitung PIA - Förderung. Baden-Württemberg unterstützt Träger mit einer Vergütung von 2000€ pro Jahr für die Anleitung praxisintegrierter Auszubildender.  

Dieser Betrag kann an die Praxisanleitungen weitergeleitet oder in die Gewährung von Anleiterzeit umgewandelt werden. Voraussetzung für diese Förderung ist, dass die Schülerinnen und Schüler von dem Träger der Kindertageseinrichtung tariflich oder entsprechend vergütet werden. Die Beantragung erfolgt durch den Träger gesammelt für alle seine Einrichtungen, unter Berücksichtigung der Anzahl der Praxisanleiterinnen und -anleiter sowie der Auszubildenden in der PiA-Ausbildung. Das Antragsformular finden Sie ab 1. Oktober 2021 unter  www.kindergarten-bw.de/

Der Antrag ist in Papierform bis spätestens 31.12.2021 an die Koordinierungsstelle „Gute-Kita-Gesetz-Finanzen“ im Kultusministerium, Thouretstr. 6, 70173 Stuttgart zu stellen. Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail an: koordinierungsstelle-gute-kita-gesetz-finanzen@remove-this.km.kv.bwl.de.