Verlegung des Stichtags für die Einschulung auf 30. Juni

03.01.2022 | Vorverlegung des Einschulungsstichtags bleibt

Der KVJS hat im Auftrag des Landesjugendhilfeausschusses im Spätherbst 2021 Kultusministerin Theresa Schopper um ein "Moratorium" bei der Vorverlegung des Einschulungsstichtages für das Schuljahr 2022/2023 auf den 30.06.2022 aufgrund der angespannten Lage bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs gebeten. In ihrem Antwortschreiben weist die Ministerin darauf hin, dass dem Gedanken eines „Moratoriums“ bei der Vorverlegung nicht entsprochen werden könne. Die stufenweise Vorverlegung des Einschulungsstichtags sei im Schulgesetz geregelt, das für ein Aussetzen der Vorverlegung geändert werden müsse.

12.05.2020 | Der Landtag Baden-Württemberg beschloss in seiner Sitzung am 11.03.2020 die Änderung des Schulgesetzes und damit u. a. auch die stufenweise Verlegung des Stichtages zur Einschulung.

Der verpflichtende Stichtag für die Einschulung von Grundschulkindern wird über drei Jahre gestuft vom 30. September auf den 30. Juni des jeweils laufenden Kalenderjahres verschoben. Damit gelten folgende Stichtage:

  • Schuljahr 2020/21: 31. August
  • Schuljahr 2021/22: 31. Juli 
  • Schuljahr 2022/23: 30. Juni


08.10.2019 | Das Kultusministerium Baden-Württemberg informiert über die vorgesehene Verlegung des Stichtags für die Einschulung in drei monatlichen Schritten, beginnend  zum Schuljahr 2020/21.

Zur Verlegung des Stichtages ist eine Änderung des Schulgesetzes erforderlich, die für das Frühjahr 2020 vorgesehen ist. Damit soll zum kommenden Schuljahr der Stichtag auf den 31. August, im Jahr darauf auf den 31. Juli und wiederum ein Jahr später auf den 30. Juni vorverlegt werden. 

Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, können aber – wie bislang – die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen. 

 

15.07.2019 | Der Bildungsausschuss des Landtags spricht sich dafür aus, den Stichtag für die Einschulung vom 30. September auf den 30. Juni vorzuziehen. Ein entsprechender gemeinsamer Beschlussantrag von Grünen, CDU, SPD und FDP wurde mit einer Enthaltung angenommen. Das Kultusministerium wird eine hierfür notwendige Änderung des Schulgesetzes ausarbeiten und dem Landtag vorlegen.

„Der Ausschuss teilt die Überzeugung der Eltern und wissenschaftlicher Studien, dass zu frühe Einschulung erhebliche negative Folgen für den späteren Lernweg dieser Kinder haben kann“, so die Vorsitzende des Bildungsausschusses, Brigitte Lösch (Grüne). Diese Gesetzesänderung erspare manchem Kind einigen Stress zu Beginn seines Bildungsweges. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann (CDU) habe im Ausschuss das klare Signal zur Umsetzung ausgesandt. Zum Schuljahr 2020/2021 könne die neue Stichtagsregelung in Kraft treten. Laut Kultusministerium ist die Zahl der zurückgestellten Kinder im Schuljahr 2007/2008, also im Jahr der Einführung der Verschiebung des Stichtags, erheblich angestiegen. Die Rückstellquote unterscheidet sich auch extrem zwischen Jungen und Mädchen, so waren 12,9 Prozent Jungen, 7,9 Prozent Mädchen.

Pressemeldung des Landtages Baden-Württemberg vom 04.07.2019