Anerkennung als Fachkraft - Neuregelung Ausnahmezulassung
26.11.2024 | Die Kriterien des KVJS für die Ausnahmezulassung von anderen Personen als Fachkräfte
wurden überarbeitet, um insbesondere Zusatzkräften, die schon lange im Bereich der Kitas arbeiten, eine dauerhafte Perspektive zu ermöglichen und vor Ort eine Verlässlichkeit in der Betreuung sicherzustellen. Folgende Anpassungen sind im Rahmen der Überarbeitung erfolgt:
- Reduzierung der erforderlichen pädagogischen Vorbildung von 1.200 Stunden auf 900 Stunden
- Ausweitung der Möglichkeiten der anzurechnenden Vorbildung und Erfahrung in Bezug auf die pädagogischen und institutionellen Kontexte
- Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten der ausnahmsweise zugelassenen Personen nicht nur auf eine bestimmte Einrichtung des Trägers, sondern auf alle seine Einrichtungen
Bei einer positiven Entscheidung ist zusätzlich die Teilnahme an mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen zur konzeptionellen Weiterentwicklung (z. B. entwicklungspsychologische Kenntnisse über die Bedürfnisse von Kindern im entsprechenden Alter in Bezug auf den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtung, methodische Qualifizierung, Inklusion, Zusammenarbeit mit Eltern) erforderlich.