Praxisbonus – Stärkung der Praxisanleitung
19.11.2024 | Das Förderprogramm des Landes zur Stärkung der Praxisanleitung wird erneut für die Antragstellung geöffnet
Alle Träger von Tageseinrichtungen können für den Förderzeitraum des Schuljahres 2024/2025 (2. Tranche) einen Antrag stellen. Es wird ein Praxisbonus für die Anleitung der Auszubildenden in Form einer geförderten Freistellung in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr und auszubildender Person gewährt. Die anleitende Fachkraft ist dabei mindestens in einem Umfang von durchschnittlich zwei Stunden pro Woche freizustellen. Dafür kann die erforderliche zeitliche Entlastung der Fachkräfte auch durch die Beschäftigung von Zusatz- und Verwaltungsfachkräften ermöglicht werden.
Der Antrag für die Förderung muss spätestens bis zum 30.11.2024 der L-Bank vorliegen. Zu mehr Informationen und zum Antrag kommen Sie hier.