Sanitäreinrichtungen in Kitas
05.05.2025 | Neue Regelungen zu Sanitäreinrichtungen in Kitas
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration/Landesgesundheitsamt hat die örtlichen Gesundheitsämter mit Schreiben vom 16.04.2025 darüber informiert, dass die fachlichen Hinweise zur Sanitärausstattungen in Kitas vom 21.08.2019 bzw. 24.02.2023, ab sofort aufgehoben werden. Auch wenn sie weiterhin Bestandteil der Hygieneleitfadens bleiben, sind sie damit nicht mehr verbindlich für die örtliche Gesundheitsbehörde. Für die Praxis des KVJS-Landesjugendamts im Betriebserlaubnisverfahren bedeutet dies, dass die örtlichen Gesundheitsämter als aufsichtsführende Stellen im Rahmen ihrer Stellungnahmen künftig mehr Handlungsspielräume haben, von den Inhalten der fachlichen Hinweise abzuweichen, wenn der Einzelfall eine andere Beurteilung verlangt.