Familienzentren – Förderung der Landeskirche läuft aus

27.05.2025 | Kirchengemeinden können für das Jahr 2026 und ggf. das Jahr 2027 noch Anträge stellen

Da nach Ablauf des ursprünglichen Förderzeitraums noch nicht verbrauchte Mittel vorhanden sind, diese auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden können und weiterhin zur Verteilung zur Verfügung stehen, wird den Kirchengemeinden die Möglichkeit eingeräumt, für das Jahr 2026 und ggf. das Jahr 2027 noch Anträge stellen zu können. Dies gilt auch für neu geschaffene Familienzentren, zu deren Betrieb eine Förderung erstmalig beantragt wird. Die Zuschüsse werden kalenderjährlich gewährt. Das Antragsdatum ist jeweils der 30.09. eines Jahres für das nachfolgende Jahr. Nach vollständigem Verbrauch der zur Verfügung stehenden Mittel wird dieses Förderprogramm eingestellt .

Anträge finden Sie im Dienstleistungsportal der Landeskirche.