Betriebserlaubnisverfahren und Sanitäranlagen in der Kita

08.10.2019 | Der KVJS initiierte letztes Jahr einen Runden Tisch zum Betriebserlaubnisverfahren bei Kindertageseinrichtungen. Ziel war, das Betriebserlaubnisverfahren vor dem Hintergrund des anhaltenden Ausbaus der Kindertagesbetreuung effektiver zu gestalten und die Abstimmung der verschiedenen am Verfahren beteiligten Behörden zu verbessern.

Bereits in der ersten Sitzung wurden Maßnahmen zur Vereinfachungen im BE-Verfahren vereinbart.

Ein weiteres Thema des Runden Tisches waren die Mindeststandards für die Bemessung der Sanitäreinrichtungen in Kitas. Hierzu erarbeitete das Landesgesundheitsamts, in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, fachlichen Hinweise, in denen eine Unterscheidung zwischen Mindeststandards und fachlichen Empfehlungen vorgenommen wird. Damit liegt nun ein einheitlicher Orientierungsrahmen vor. Unbenommen davon empfehlen wir, bei Bauvorhaben immer die entsprechenden Behörden - für den Sanitärbereich das örtliche Gesundheitsamt - einzubeziehen, um die Mindeststandards und fachlichen Empfehlungen mit den örtlichen Gegebenheiten abzugleichen. 

In einem Rundschreiben informiert der KVJS über die Ergebnisse des Runden Tisches sowie über die fachlichen Hinweise zur Sanitärausstattung in Kindertageseinrichtungen des Landesgesundheitsamt.