Landesförderprogramm „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“

12.09.2019 | Das Landesförderprogramm „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ wird weitergeführt. Dazu gibt es aus dem Kultusministerium Baden-Württemberg folgende Informationen:

Die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren im Sinne der Begegnung, Bildung, Begleitung und Beratung gewinnt aufgrund der aktuellen demografischen und gesellschaftlichen Herausforderungen für Familien immer mehr an Bedeutung. Wie in den Jahren 2018 und 2019 können auch im Jahr 2020 bis zu 100 Kindertageseinrichtungen neu in das Landesförderprogramm „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ aufgenommen werden.

  • Die Träger interessierter Kindertageseinrichtungen können ab sofort einen Antrag stellen. Dieser ist vollständig mit den erforderlichen Anlagen bis zum 1. Februar 2020 in Schriftform mit Stempel des Trägers beim Kultusministerium einzureichen. Bewerbungen aus dem ländlichen Raum sind ausdrücklich erwünscht. 
  • Kindertageseinrichtungen, die bereits am Landesförderprogramm teilnehmen, können ab sofort eine Fortführung der Förderung beantragen. Der vollständige Antrag ist mit dem Meilensteinplan 2020 ebenfalls bis zum 1. Februar 2020 in Schriftform mit Stempel des Trägers beim Kultusministerium einzureichen. Unabhängig von einer Beantragung der Fortführung der Förderung werden die Träger bereits teilnehmender Einrichtungen gebeten, den Sachstandsbericht zum Förderjahr 2019 bis spätestens 1. Februar 2020 an das Kultusministerium zu übersenden.

Auf der Internetseite des Kultusministeriums https://km-bw.de/Kinder-_und_Familienzentren sind der Qualitätsrahmen und die Förderrichtlinien, sowie alle Informationen und Formulare zur Weiterentwicklung und Antragstellung eingestellt.