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Trägerverantwortung im Gewaltschutzkonzept – eine Checkliste

Seit Änderung des § 45 SGB VIII im Jahr 2021 ist ergänzend ein Präventions- und Kinderschutzkonzept im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahren für alle Tageseinrichtungen für Kinder verpflichtend.

Die gesetzliche Änderung verfolgt das Ziel, die Trägerverantwortlichkeit für die Gewährleistung des Kinderschutzes in den Kindertageseinrichtungen in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung zu stärken.

Die Träger sind dafür verantwortlich, die erforderlichen Rahmenbedingungen bereit zu stellen, relevante Trägerprozesse im Bereich des Kinderschutzes zu gestalten und die Entwicklung von Schutzkonzepten in den Einrichtungen zu ermöglichen und zu unterstützen.

Das Arbeitspapier "Trägerverantwortung im Gewaltschutzkonzept – eine Checkliste“ bietet einen Überblick über die bestehenden Trägeranforderungen. Dieser kann zur Bestimmung und Weiterentwicklung der jeweiligen Praxis vor Ort herangezogen werden.

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