Empfehlungen zur Qualifizierung von Fachkräften (Kinderpfleger/innen) zur Gruppenleitung nach § 7 Abs. 6 Nr. 2c KiTaG

Die Gruppenleitung ist der Leitung und damit dem Träger der Einrichtung für die pädagogische und organisatorische Arbeit in ihrer Gruppe verantwortlich.

Die Gruppenleitungen haben die Aufgaben,

  • die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern
  • die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen
  • die Eltern im Hinblick auf die Vereinbarung von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung zu unterstützen und
  • andere mitwirkende Fach- und Zusatzkräfte bei der Erfüllung der Aufgaben anzuleiten

Die Voraussetzungen für den Einsatz einer/s Kinderpflegers/in als Gruppenleitung sind die Bewährung als Fachkraft zur Unterstützung der Leitung einer Gruppe bei Vollzeitbeschäftigung über einen Zeitraum von zwei Jahren und eine mindestens 60 Stunden umfassende Fortbildung zur Bildung und Pädagogik in Kindertageseinrichtungen.