Nachqualifizierung zur Anerkennung als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen

Im Kontext der Nachqualifizierung zur Anerkennung als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen nach §7 KiTaG bietet der Evangelische Landesverband Tageseinrichtungen für Kinder in Württemberg e. V. (EvLvKita) diverse Kurse an.

An wen richtet sich das Kursangebot?
Das Kursangebot richtet sich an Personen mit einer beruflichen Qualifikation gemäß §7 Absatz 2 Ziffer 10 KiTaG. Die Nachqualifizierung darf nur bei anerkannten Fortbildungsträgern der Kinder- und Jugendhilfe absolviert werden.

Welche Möglichkeiten zur Erlangung der Anerkennung gibt es?

  • Erbringung von mindestens 25 Fortbildungstagen

Diese sind innerhalb der ersten beiden Jahre der Beschäftigung zu absolvieren, wobei 5 Fortbildungstage in den ersten drei Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung absolviert werden sollen. Grundsätzlich ist das Absolvieren der geforderten Qualifizierungstage auch berufsbegleitend möglich.

  • Einjähriges betreutes Berufspraktikum

Anmeldung an einer Fachschule für Sozialpädagogik erforderlich

Ab wann ist der Einsatz als Fachkraft möglich?
Der Einsatz als Fachkraft ist bereits während der Qualifizierung möglich (vgl. §7 (4) KiTaG).

Welche Fortbildungsinhalte sind gefordert?
Folgende Themen sind im Rahmen der Nachqualifizierung in den Blick zu nehmen:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufsichtspflicht
  • Wesentliche Hygienevorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Bindungstheorie und Eingewöhnungskonzepte
  • Beobachtung und Dokumentation: verschiedene Verfahren kennenlernen (Infans, Bildungs- und Lerngeschichten, Portfolio), Grenzsteine der Entwicklung
  • Bildungs- und Entwicklungsfelder des Orientierungsplans
  • Arbeit mit Gruppen: Methoden
  • Kooperationspartner und Teamarbeit
  • Arbeit mit Eltern / Erziehungspartnerschaft
  • Entwicklungspsychologie der frühen Kindheit
  • Inklusion
  • Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
  • Übergänge gestalten (z. B. Krippe – Kindergarten oder Kindergarten – Schule)

Wie kann eine Auswahl notwendiger Fortbildungsthemen erfolgen?
Die Auswahl notwendiger Fortbildungsthemen erfolgt in der Regel gemeinsam mit dem Träger und sollte sich am Profil der Einrichtung sowie an den individuellen Kompetenzen orientieren.

Bietet der EvLvKita eine zusammenhängende Fortbildung von 25 Tagen an?
Nein, derzeit bietet der EvLvKita keine zusammenhängende Fortbildung von 25 Tagen an. Da örtliche Voraussetzungen und Vorkenntnisse sehr unterschiedlich sind, ist es sinnvoll, Kurse aus dem Angebotsportfolio des EvLvKita mit Angeboten anderer Fortbildungsanbieter zu kombinieren.


Quelle: Rundschreiben Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 06.05.2017