Sprachbildung und -förderung
Der Orientierungsplan für Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg beschreibt die alltagsintegrierte Begleitung und Förderung der Sprachentwicklung der Kinder als grundlegende Aufgabe der Pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf zu unterstützen und sie in ihrer individuellen Sprachentwicklung zu unterstützen.
Gesamtkonzept: SprachFit
Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird in Baden-Württemberg das Sprachförderprogramm „SprachFit“ eingeführt und sukzessive in den Einrichtungen implementiert. Der Endausbau landesweit ist für das Schuljahr 2027/2028 geplant.
Die Details des Programms werden zur Zeit noch ausgearbeitet. Die Informationen werden auf dieser Seite ergänzt und aktualisiert, sobald sie offiziell und gesichert vorliegen. Den aktuellen Stand finden Sie hier.
Das Kultusministerium Baden-Württemberg informiert hier. Unser Video dazu finden Sie hier.
SprachFit setzt sich aus mehreren Säulen zusammen:
Säule 1: verbindliche ergänzende Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung
Grundlage dafür, ist ein Förderbedarf im Bereich der Sprache, der im Kontext der Einschulungsuntersuchung (HASE-Screening) deutlich wird. Träger von Kindertageseinrichtungen können gegenüber dem örtlichen Schulamt ihr Interesse bekunden, dass ihre Kita als Förderort für diese ergänzende Sprachförderung zur Verfügung steht. Alternativ ist die Grundschule Förderort. Das Schulamt stellt ein flächendeckendes Angebot im Einzugsbereich sicher. Im Rahmen dessen erhalten Kinder pro Woche eine ergänzende verbindliche Sprachförderung mit einem voraussichtlichen Umfang von 4 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Die Verbindlichkeit der Sprachförderung wird über das Schulgesetz sichergestellt.
Säule 2: Sprachförderung in der Schule
In dieser Säule werden Sprachfördermaßnahmen der Grundschulen zusammengefasst. Ziel ist eine durchgängige Sprachbildung und -förderung der Kinder.
Diese Säule beinhaltet auch die sogenannten Juniorklassen, für Kinder mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf bzw. für Kinder, die noch nicht die nötigen Vorläuferfertigkeiten haben. Sie werden in diesen Juniorklassen intensiv auf die Grundschule vorbereitet.
Säule 3: Stärkung der alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung in der Kita
Sprachbildung und -förderung sind grundlegender Bestandteil der pädagogischen Arbeit in allen Kindertageseinrichtungen. Alltagsintegriert werden alle Kinder in diesem Entwicklungsfeld begleitet und unterstützt. Grundlage ist der Orientierungsplan für Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg.
Ergänzt wird diese Säule zukünftig durch die Fortführung und Weiterentwicklung des Landesprogramms „Kolibri – Kompetenzen verlässlich voranbringen“, die Fortführung und den Ausbau des Programms Sprach-Kita sowie die Etablierung eines Fachdienstes Sprache. Bis zum Jahr 2027 werden allen Kindertageseinrichtungen durch einen Fachdienst Sprache in der alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung unterstützt.
Säule 4 und Säule 5 beinhalten Maßnahmen der Sprachförderung im Grundschulbereich.
Kompetenzen verlässlich voranbringen (Kolibri)
Die Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württembergs zu "Kompetenzen verlässlich voranbringen (Kolibri)" ermöglicht es, Einrichtungen und Trägern einen finanziellen Zuschuss zur Umsetzung der Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen zu beantragen.
Informationen und Formulare der L-Bank finden Sie hier.
Träger und Einrichtungen, die die Sprachförderung alltagsintegriert durchführen möchten, benötigen eine individuelle Beratung durch die Arbeitsstelle frühkindliche Bildung im Regierungspräsidium Stuttgart.
Sprachförderung im Denkendorfer Modell
Die Qualifizierungsanforderungen für Sprachförderkräfte, die ISF+ im Rahmen von Kolibri im Denkendorfer Modell umsetzen, entnehmen Sie hier. Weitere Informationen zum Denkendorfer Modell erhalten Sie unter https://www.sprachhilfe-bw.de/.