Start der Modellförderung von Kinderbildungszentren in Baden-Württemberg

02.03.2021 | Im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes bietet das Land Baden-Württemberg ab dem Jahr 2021 eine Modellförderung für sogenannte Kinderbildungszentren an.

Ein Kinderbildungszentrum umfasst mehrere Bildungsinstitutionen des Elementar- und Primarbereichs (Kindertageseinrichtung(en) mit Ü3-Bereich sowie Grundschule). Diese sind auf einem Gelände angesiedelt. Sie leben eine enge pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit mit dem Ziel, jedem Kind einen kontinuierlichen und bestmöglichen Bildungsprozess zu ermöglichen. Die originären Aufträge der einzelnen Bildungsinstitutionen bleiben dabei gewahrt.
Die Modellförderung richtet sich an Städte und Gemeinden sowie ggf. kirchliche und freie Träger von Kindertageseinrichtungen, die sich gemeinsam auf den Weg machen, sich zu einem Kinderbildungszentrum weiterzuentwickeln. Gefördert werden bis zu 20 ausgewählte Modellstandorte. Diese erhalten eine Anschubförderung über einen Zeitraum von zwei Jahren (2021 und 2022) in Höhe von jährlich bis zu 200.000 Euro.

Weitere Informationen finden Sie im Trägerschreiben anbei sowie unter www.dkjs.de/kinderbildungszentren-bw.

Am 9. März 2021 findet um 14:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung zur Modellförderung Kinderbildungszentren statt. Eine Anmeldung ist über folgenden Link möglich: https://eveeno.com/KinderbildungszentrenBW