Entbürokratisierung im Betriebserlaubnisverfahren – neue FAQ-Liste des KVJS
14.09.2023 | Neue FAQ-Liste des KVJS zum Betriebserlaubnisverfahren
Aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis hat der KVJS neue Möglichkeiten entwickelt, den Trägern eine erweiterte Flexibilität im Betrieb zu ermöglichen.
Diese wurden, gemeinsam mit den bereits bestehenden Optionen zur Entbürokratisierung, in unserer neuen Liste „FAQ zum Betriebserlaubnisverfahren“ zusammengefasst. Folgende neue Regelungen wurden in der Liste aufgenommen:
- Anrechenbarkeit von Mehrzweckräumen zur Gruppenraumfläche
- Reduzierung einer Gruppe auf eine Kleingruppe ohne Änderung der Betriebserlaubnis
- Neues Vorgehen beim Trägerwechsel
- Aufnahme von Kindern mit einem geringeren Betreuungsumfang in einer „höherwertigen“ Angebotsform ohne Änderung der Betriebserlaubnis
- Flexibilisierungsoptionen bei der Aufnahme von maximal 10 Kindern in Ganztagsbetreuung innerhalb der zeitgemischten Gruppe GT/VÖ/ RG/ HT
- Zusätzliche Antragsoptionen bei altersgemischten Gruppen und bei der Angebotsform Krippe für Kinder vom 1. Lebensjahr bis 3 Jahre
- Wegfall der Einjahresfrist bei der Stilllegung von Gruppen