Ausbildungsförderung PiA – aktuelle Verwaltungsvorschrift
Die aktuelle Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Gewährung einer Zuwendung für die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern und sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes liegt vor.
Der Antrag für die Förderung der ersten Tranche muss spätestens bis zum 31.10.2023 bei der L-Bank vorliegen.