Angebot zur Nachqualifizierung
Nachqualifizierung und Wiedereinstieg
Möchten Sie nach einer längeren Pause als pädagogische Fachkraft wieder in einer Kindertageseinrichtung arbeiten?
Oder gehören Sie einer Berufsgruppe an, mit der Sie nach § 7 Abs.2 Nr.10 KiTaG für den Einsatz in einer Kindertageseinrichtung befähigt sind und benötigen dazu noch die geforderte Nachqualifizierung von mindestens 25 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren?
In diesem Kontext bietet der Evang. Landesverband vielfältige Fortbildungen an, die sowohl den Wiedereinstieg als auch die Nachqualifizierung unterstützen.
Unsere Fortbildungen sind einzeln buchbar und können so optimal mit bereits absolvierten oder regional organisierten Schulungen ergänzt werden.
Die Auswahl geeigneter Fortbildungen sollte sowohl an den Anforderungen der jeweiligen Einrichtung als auch an den individuellen Vorkenntnissen und persönlichen Kompetenzen ausgerichtet sein.
Die Nachqualifizierungskurse sind für Teilnehmende aus Einrichtungen geöffnet, die dem Evang. Landesverband nicht angeschlossen sind.
Die Preise für Nichtmitglieder erhöhen sich pauschal um
- 35,- Euro (eintägige Veranstaltung)
- 70,- Euro (mehrtägige Veranstaltung)
- 45,- Euro (Online)
- 25,- Euro (Online halbtägig)
Nachqualifizierung zur Anerkennung als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen
Im Kontext der Nachqualifizierung zur Anerkennung als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen nach §7 KiTaG bietet der Evangelische Landesverband Tageseinrichtungen für Kinder in Württemberg e. V. (EvLvKita) diverse Kurse an.
An wen richtet sich das Kursangebot?
Das Kursangebot richtet sich an Personen mit einer beruflichen Qualifikation gemäß §7 Absatz 2 Ziffer 10 KiTaG. Die Nachqualifizierung darf nur bei anerkannten Fortbildungsträgern der Kinder- und Jugendhilfe absolviert werden.
Welche Möglichkeiten zur Erlangung der Anerkennung gibt es?
- Erbringung von mindestens 25 Fortbildungstagen
Diese sind innerhalb der ersten beiden Jahre der Beschäftigung zu absolvieren, wobei 5 Fortbildungstage in den ersten drei Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung absolviert werden sollen. Grundsätzlich ist das Absolvieren der geforderten Qualifizierungstage auch berufsbegleitend möglich.
- Einjähriges betreutes Berufspraktikum
Anmeldung an einer Fachschule für Sozialpädagogik erforderlich
Ab wann ist der Einsatz als Fachkraft möglich?
Der Einsatz als Fachkraft ist bereits während der Qualifizierung möglich(vgl. §7 (4) KiTaG).
Welche Fortbildungsinhalte sind gefordert?
Folgende Themen sind im Rahmen der Nachqualifizierung in den Blick zu nehmen:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufsichtspflicht
- Wesentliche Hygienevorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz
- Bindungstheorie und Eingewöhnungskonzepte
- Beobachtung und Dokumentation: verschiedene Verfahren kennenlernen (Infans, Bildungs- und Lerngeschichten, Portfolio), Grenzsteine der Entwicklung
- Bildungs- und Entwicklungsfelder des Orientierungsplans
- Arbeit mit Gruppen: Methoden
- Kooperationspartner und Teamarbeit
- Arbeit mit Eltern / Erziehungspartnerschaft
- Entwicklungspsychologie der frühen Kindheit
- Inklusion
- Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
- Übergänge gestalten (z. B. Krippe – Kindergarten oder Kindergarten – Schule)
Wie kann eine Auswahl notwendiger Fortbildungsthemen erfolgen?
Die Auswahl notwendiger Fortbildungsthemen erfolgt in der Regel gemeinsam mit dem Träger und sollte sich am Profil der Einrichtung sowie an den individuellen Kompetenzen orientieren.
Bietet der EvLvKita eine zusammenhängende Fortbildung von 25 Tagen an?
Nein, derzeit bietet der EvLvKita keine zusammenhängende Fortbildung von 25 Tagen an. Da örtliche Voraussetzungen und Vorkenntnisse sehr unterschiedlich sind, ist es sinnvoll, Kurse aus dem Angebotsportfolio des EvLvKita mit Angeboten anderer Fortbildungsanbieter zu kombinieren.
Quelle: Rundschreiben Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 06.05.2017
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