Kinderschutz/Schutzauftrag
Seit der Änderung des §45 SGB VIII ist ein Präventions- und Kinderschutzkonzept im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens für alle Tageseinrichtungen für Kinder verpflichtend.
In der FAQ-Liste des KVJS finden sich alle relevanten Neuerungen des §45 SGB VIII. Kinderschutz ist mehr als die Verhinderung sexualisierter Gewalt. Es geht um eine Kultur der Achtsamkeit im Miteinander. Und es geht um eine ganzheitliche Betrachtung von Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexualisierter, körperlicher und seelischer Gewalt von Erwachsenen gegenüber Kindern, und von Kindern untereinander.
Alle Verantwortlichen sind gefordert, sich klar zu positionieren: "Es soll den Kindern in unseren Einrichtungen gut gehen. Das ist uns jede Anstrengung wert." Der Träger einer Einrichtung hat die Verantwortung für die Umsetzung des Kinderschutzes. Die Entwicklung eines Gewaltschutzkonzeptes unterstützt Träger und Fachkräfte darin, genau hinzuschauen, sich zu reflektieren und ein standardisiertes Vorgehen zu definieren. Mit dieser Unterstützung und einem dialogischen Prozess im individuellen Verdachtsfall werden Kitas zu Kompetenzorten in Sachen Kinderschutz.
Materialien und Downloads
zu Kinderschutz/Schutzauftrag finden Sie auf der Hauptseite unter Pädagische Konzeption und Qualität:
Beratungsangebot Kinderschutz
Unser Fachteam Kinderschutz unterstützt Träger und Einrichtungen bei der (Weiter-)Entwicklung eines Schutzkonzeptes im Rahmen eines Beratungsangebots:
Beratung zur Entwicklung eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes/Kinderschutzkonzeptes/Gewaltschutzkonzeptes. Mehr Information finden Sie unter Beratung.
Fragen zum Inhalt
Andrea Abele
Kinderschutz, Religionspädagogik
Tel.: 0711 1656-413
E-Mail: abele.a@evlvkita.de