Ausbildung und Fachkräfte

Ausbildung

Berufskolleg

Das Integrierte Studienmodell

Direkteinstieg an der Evang. Fachschule Herbrechtingen

Angesichts der personell sehr angespannten Situation in vielen Kindertageseinrichtungen ist der „Direkteinstieg Kita“ eine Möglichkeit, neue berufs- und lebenserfahrene Personengruppen in das Arbeitsfeld Kita zu bekommen.

„Wir haben nach intensiver Beratung entschieden, den Direkteinstieg Kita ab dem nächsten Schuljahr anzubieten. Unser Ziel ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle dort Tätigen, insbesondere auch für die Schülerinnen und Schüler in der grundständigen Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher“, unterstreicht Steffi Koch, Geschäftsführerin des Verein Evang. Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik.

Hauptzielgruppe des Direkteinstiegs mit dem Abschluss „Sozialpädagogische Assistenz“ sind vor allem Personen im mittleren Alter mit abgeschlossener Berufsausbildung, die sowohl einige Berufs- wie auch Lebenserfahrung mitbringen.

Die Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik in Herbrechtingen bietet ab September 2024 den Direkteinstieg Kita an.

Mehr Informationen finden Sie hier:

Fachkräfte

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Praxisanleitung

Die Aufgaben für die Anleitung in der Ausbildung von Erzieherinnen/Erziehern, von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, von sozialpädagogischenAssistentinnen/sozialpädagogischen Assistenten oder von Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspflegern sowie für Personen, die am Programm Direkteinstieg Kita teilnehmen, ergeben sich aus der Absprache mit den Fachschulen und den entsprechenden Verordnungen zu den Ausbildungsgängen.

Folgende Aufgaben sind grundsätzlich in der Praxisanleitung beinhaltet:

  • regelmäßige Anleitungsgespräche
  • Anleitung und Beobachtung von Einzelangeboten
  • Unterstützung, Beobachtung und Reflexion
  • Erstellen eines Ausbildungsplans
  • Teilnahme an Anleiter-/innentreffen
  • Begleitung der Besuchsterminen der Fachschule in der Einrichtung
  • Unterstützung der/des Auszubildenden  beim Erstellen von Berichten
  • Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung
  • Beurteilung der/des Auszubildenden

Beschäftigte, denen entsprechende Tätigkeiten als Praxisanleiterin/ Praxisanleiter in der Ausbildung von Erzieherinnen/Erziehern, von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, von Sozialassistentinnen/ Sozialassistenten oder von Heilerziehungspflegerinnen/ Heilerziehungspflegern übertragen sind und die die übertragene Tätigkeit ausüben, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine Zulage in Höhe von 70,00 Euro monatlich. Die Zulage wird nur für Zeiträume gezahlt, in denen Beschäftigte einen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts haben. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulage grundsätzlich anteilig entsprechend ihrer individuell vereinbarten Arbeitszeit.

Im TVÖD gilt zusätzlich, dass die Anleitung mit einem zeitlichen Anteil von mindestens 15 Prozent an der Gesamttätigkeit ausmachen muss. (Protokollerklärung zum TVÖD 1a). Nach der KAO ist die Erfüllung der Aufgaben entscheidend.