Statement zur Bundestagswahl 2025

Nicht nachlassen in der Qualitätsentwicklung von Kindertageseinrichtungen!
Statement der BETA zur Bundestagswahl 2025

Die Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA) vertritt bundesweit 9.200 Tageseinrichtungen mit mehr als 115.000 Mitarbeitenden und rund 590.000 Plätzen für Kinder zwischen 0 und 12 Jahren.

Das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG) tritt im Januar 2025 in Kraft. Der Bund unterstützt die Länder in den kommenden zwei Jahren weiterhin darin, gute Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung einzurichten und fortzuführen.

Die BETA begrüßt das Engagement des Bundes für eine Fortsetzung der finanziellen Unterstützung in den Ländern. Damit können bundesweit die Standards in der personellen und räumlichen Ausstattung weiterentwickelt werden. Im nächsten Schritt sollte es gelingen, die Rahmensetzungen in den Ländern zu verstetigen und über Ländergrenzen hinweg vergleichbar zu machen.

Die BETA setzt sich dafür ein, dass der eingeschlagene Weg hin zu bundesweit verbindlichen Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung fortgesetzt wird. In den kommenden zwei Jahren sollte der nächste Schritt erfolgen und Bund und Länder sich gemeinsam auf bundesweite Rahmenbedingungen für die Qualität in der Kindertagesbetreuung verständigen.
Die BETA verbindet mit diesen Anforderungen die Zielsetzung, das Handlungsfeld der frühen Bildung nachhaltig zu sichern.


Kinder in die Mitte! Kein Kind zurücklassen und allen Kindern eine Chance!
Kinder haben jetzt ein Recht auf Gleichheit, Fürsorge, Beteiligung und Bildung. Die Kindertagesbetreuung muss für jedes Kind ein Angebot nach seinen individuellen Bedürfnissen machen können.


Mitarbeitende im Fokus! Stabile Arbeitsbedingungen und Raum für die inhaltliche Ausrichtung.
Motivierte und reflektierte Mitarbeitende sind in diesem herausfordernden Handlungsfeld der entscheidende Faktor, um Bildung, Betreuung und Erziehung in den Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen. Betreuungskonstanz ist für die Entwicklung der Kinder entscheidend. Die Träger und Arbeitgeber müssen durch gesetzliche Rahmenbedingungen in die Lage versetzt werden, die Arbeitsbedingungen entsprechend auszugestalten.

Berlin im Dezember 2024

 

Weiteres finden Sie in der zum Download bereitgestellten PDF.

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