SprachFit Säule 3
Förderung eines Fachdienstes Sprache zur fachlichen Beratung und Prozessbegleitung zur Stärkung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen im Rahmen des Landesprogramms SprachFit – Säule 3
Die Sprachkompetenz ist eine Basisvoraussetzung für die Entwicklung unserer Kinder und eine Schlüsselqualifikation für schulischen und beruflichen Erfolg sowie gesellschaftliche Teilhabe. Vor diesem Hintergrund sollen die Erfolgsfaktoren der Umsetzung des Programms „SprachKitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ durch den Auf- und Ausbau eines Fachdienstes Sprache im Rahmen des Landesprogramms SprachFit – Säule 3 noch stärker in die Fläche getragen werden. Durch die fachliche Beratung und Prozessbegleitung durch den Fachdienst Sprache wird eine Stärkung der Handlungskompetenz der Kita-Leitungen und der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen im Bereich der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung erzielt.
Gleichzeitig wird durch die fachliche Beratungs- und Prozessbegleitungsstruktur der Wissens- und Handlungstransfer im Team gestärkt und die Qualitätsentwicklung weiter unterstützt. Das Land will daher Zuwendungen zur Finanzierung der Kosten zur Beschäftigung einer externen fachlichen Beratung und Prozessbegleitung im Bereich Sprache für die Wahrnehmung der Aufgabe als Fachdienst Sprache gewähren. Ein Fachdienst Sprache wird sukzessive für alle Einrichtungen zugänglich sein. Wir vom Landesverband begleiten Sie bei der Umsetzung in jedem Fall, wenn Sie einen eigenen Fachdienst anstellen oder wenn Sie auf die Leistung durch unseren Fachdienst zugreifen möchten. Für die Begleitung durch unseren Fachdienst, können Sie das Formular Anfrage für Fachdienst Sprache nutzen.
Wenn Sie einen eigenen Fachdienst anstellen wollen, können Sie einen Antrag bei der L-Bank stellen.
Weitere Informationen zum Download
StS-Schreiben - Start Fachdienst Ausbildungspauschale.pdfSprache weiter denken - Fachkräfte stärken
Gemeinsam Sprache gestalten - Wir begleiten Sie
Fragen zum Inhalt
Uta Kapinsky
Familienzentren, Sprache
Tel.: 0711 1656-243
E-Mail: kapinsky.u@evlvkita.de
SprachFit Säulen
Säule 1: verbindliche ergänzende Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung
Grundlage dafür, ist ein Förderbedarf im Bereich der Sprache, der im Kontext der Einschulungsuntersuchung (HASE-Screening) deutlich wird. Träger von Kindertageseinrichtungen können gegenüber dem örtlichen Schulamt ihr Interesse bekunden, dass ihre Kita als Förderort für diese ergänzende Sprachförderung zur Verfügung steht. Alternativ ist die Grundschule Förderort. Das Schulamt stellt ein flächendeckendes Angebot im Einzugsbereich sicher. Im Rahmen dessen erhalten Kinder pro Woche eine ergänzende verbindliche Sprachförderung mit einem voraussichtlichen Umfang von 4 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Die Verbindlichkeit der Sprachförderung wird über das Schulgesetz sichergestellt.
Säule 2: Sprachförderung in der Schule
In dieser Säule werden Sprachfördermaßnahmen der Grundschulen zusammengefasst. Ziel ist eine durchgängige Sprachbildung und -förderung der Kinder.
Diese Säule beinhaltet auch die sogenannten Juniorklassen, für Kinder mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf bzw. für Kinder, die noch nicht die nötigen Vorläuferfertigkeiten haben. Sie werden in diesen Juniorklassen intensiv auf die Grundschule vorbereitet.
Säule 3: Stärkung der alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung in der Kita
Sprachbildung und -förderung sind grundlegender Bestandteil der pädagogischen Arbeit in allen Kindertageseinrichtungen. Alltagsintegriert werden alle Kinder in diesem Entwicklungsfeld begleitet und unterstützt. Grundlage ist der Orientierungsplan für Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg.
Ergänzt wird diese Säule zukünftig durch die Fortführung und Weiterentwicklung des Landesprogramms „Kolibri – Kompetenzen verlässlich voranbringen“, die Fortführung und den Ausbau des Programms Sprach-Kita sowie die Etablierung eines Fachdienstes Sprache. Bis zum Jahr 2027 werden allen Kindertageseinrichtungen durch einen Fachdienst Sprache in der alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung unterstützt.
Säule 4 und Säule 5 beinhalten Maßnahmen der Sprachförderung im Grundschulbereich.
Sprachförderung in der Kita - Maßnahmen zur Weiterentwicklung
SprachFit Säule 1 – Ausbau der ergänzenden Sprachförderung im letzten Kita-Jahr
Schrittweiser Ausbau
Zum Schuljahr 2025/2026 ist geplant, die Anzahl der Standorte der Sprachförderung vor Schuleintritt von aktuell 347 auf insgesamt 1000 Fördergruppen auszubauen. Ziel ist, bis 2027/28 ein flächendeckendes Netz von 4200 Sprachfördergruppen aufzubauen. Die Ausweitung der Standorte für die ergänzende Sprachförderung erfolgt durch die Schulämter.
Auftrag der staatlichen Schulämter
Die Staatlichen Schulämter sind beauftragt, die Schulträger, sowie die Grundschulen, vor allem aber auch die Kita-Träger im Sinne eines formlosen Interessensbekundungsverfahrens über die Möglichkeit zu informieren, im kommenden Schuljahr eine Sprachfördergruppe anbieten zu können. Die Verteilung wird mit Blick auf die angestrebte Flächendeckung vorgenommen. Sie finden in der Tabelle Anzahl der Fördergruppen Säule 1 die Zielzahlen des Ausbaus, die auf der Grundlage der in der ESU erhobenen Schätzungen des Bedarfs entwickelt wurden und den Regierungspräsidien als Orientierung dienen.
Förderort Kita
Wir empfehlen, dies im Fall einer Anfrage für die eigene Einrichtung gut zu prüfen, auch wenn die Entscheidung schnell erfolgen muss. Der Förderort Kita ist eine gute Option für die Kinder, Träger und Einrichtungen haben die Freiheit, die Sprachförderung in den pädagogischen Alltag einzufügen.
Organisation
Zielgruppe sind Kinder mit in der ESU festgestelltem Sprachförderbedarf im Umfang von vier verbindlichen Wochenstunden mit einer Gruppengröße von im Regelfall 4 bis 12 Kindern.
Finanzierung
Die Durchführung der Sprachförderung kann auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem Kita-Träger am Förderort Kita stattfinden. Die Finanzierung ist in Form einer Kopfpauschale für Personalkosten zuzüglich einer Sachkostenpauschale vorgesehen. Teilnehmende Kinder der Säule 1 unterliegen nicht der Schulpflicht, sind somit keine Schülerinnen und Schüler und unterliegen im Endausbau auch „nur“ der Verpflichtung zur Teilnahme an der dann verbindlichen ergänzenden Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung. Der Transport von Kindern muss daher durch die Standorte lokal geregelt werden. Für die anfallende Beförderung der Kinder können aktuell Beförderungskosten (incl. Personalkosten) für die Strecke zwischen Kindertageseinrichtung - Förderort oder für die Strecke Wohnort - Förderort veranschlagt werden. Die derzeitige Regelung sieht folgende Beträge vor:
Beförderungszuwendung: 360 € pro Kind/Schuljahr
Sachkostenzuwendung: 200 € pro Kind/Förderzeitraum, max. 1.600 € pro Gruppe (bei max. 12 Kindern)
Personalkosten von 1.000 € pro Kind, max. 8.000 € pro Gruppe (bei max. 12 Kindern)
Qualifizierung der Sprachförderkräfte
Folgende Aus- und Fortbildungen im frühkindlichen Bereich werden der Qualifizierungsmaßnahme angerechnet:
- Hochschulabschlüsse mit einem Umfang von min. 6 SWS und 10 CP im Bereich
Sprache - Qualifizierung „Kita-Profil Sprache“ durch Hochschulen im Rahmen der Umsetzung
des KiTa-Qualitätsgesetzes - Qualifizierungen im Rahmen des Sprach-Kita Programms
- Qualifizierung MiKiG (Mit Kindern im Gespräch)
- Qualifizierung Heidelberger Interventionstraining (HIT)
- Studiengang Deutsch als Zweitsprache - Sprachdiagnostik und Sprachförderung mit
Schwerpunkt Frühkindliche Bildung an der Universität Tübingen
Folgende Module der Qualifizierungsmaßnahme sind dennoch verpflichtend:
- Auftaktveranstaltungen des ZSL "Sprachentwicklung am Übergang zwischen Kita und Grundschule" - Frau Prof. Sachse und "Einführung in die Rahmenkonzeption" – Frau Dr. Neumeister
- Arbeit in regionalen Vernetzungsgruppen (Begleitung der in der Durchführung tätigen Personen im ersten Jahr der Förderung)
Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) ist mit der Organisation, Begleitung und Durchführung der Maßnahme zur Fortbildung von Sprachförderkräften, die im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung in die Schule Sprachfördermaßnahmen für Schulanfänger durchführen, beauftragt. Es steht frei neben den erwähnten Pflichtmodulen weitere Module der Vorqualifizierung entsprechend zu besuchen. Die Teilnahme wird ausdrücklich nahe gelegt.
Die Umsetzung der Fortbildung des ZSL umfasst drei zentrale Bereiche:
- Online-Module mit wissenschaftlichen Vorträgen und praxisorientierten Workshops
- Selbstlernphasen auf der digitalen Lernplattform moodle
- Netzwerkarbeit in der Region
Mehr dazu finden Sie in den Informationen zur Qualifizierungsmaßnahme. Die inhaltliche Ausrichtung ist in der Rahmenkonzeption beschrieben.
Gesamtkonzept Sprachbildung von der Kita bis in die Grundschule
Am 23.07.2024 wurde ein neue Schulgesetz vom Ministerrat für die Anhörung freigegeben und damit eine große Bildungsreform auf den Weg gebracht, die auch die frühkindliche Sprachförderung betrifft. Ab dem Schuljahr 2024/2025 beginnt unter dem Namen SprachFit bereits im Jahr vor der Einschulung eine intensive Sprachförderung für alle Kinder, die bei der Einschulungsuntersuchung einen intensiven sprachlichen Förderbedarf zeigen. Der Endausbau mit landesweit insgesamt 4.200 Gruppen wird im Schuljahr 2027/2028 abgeschlossen sein.
Für Kinder, die bei Schulstart weiterhin Förderbedarf aufweisen oder noch nicht die nötigen Vorläuferfertigkeiten besitzen, werden außerdem ab 2026/2027 in Grundschulen so genannte Juniorklassen eingerichtet. Dort werden sie ein Schuljahr lang intensiv auf die Grundschule vorbereitet. Im Schuljahr 2028/2029 soll der flächendeckende Ausbau erreicht sein. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Verbindlichkeit der Sprachförderung eintreten.
Das Kultusministerium hat bestehende Konzepte zur Sprachförderung in einem an der Praxis orientierten Gesamtkonzept zusammengeführt. Gelder, die das Land zur Sicherung der Sprach-Kitas vorgesehen hatte, stehen nun zusätzlich für ein Landesprogramm zur Verfügung, das nach bestimmten Kriterien Personal für die alltagsintegrierte Sprachförderung ermöglichen soll. Bewährte Elemente aus den verschiedenen Programmen werden in den Säulen verknüpft:
SprachFit Säule I: Verbindliche Sprachförderung im Übergang,
Säule II: Juniorklassen,
SprachFit Säule III: Fachdienst Sprache (Stark in Sprache. Starke Chancen),
Sprach-Kitas (zusätzliche Fachberatung und zusätzliche Sprachfachkräfte),
Kolibri (und alle dazugehörigen Qualifizierungs-Maßnahmen)
Fortführung des Programms Sprach-Kitas .
Das Programm Sprach-Kitas wird in bekannter Struktur, Schwerpunktsetzung und Höhe der Förderung bis zum 31.12.2026 fortgesetzt.
Förderanträge für den Zeitraum können die Träger stellen, die bereits Zuwendungen im Rahmen des Programms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ erhalten haben.
Sprachbeobachtung zur frühzeitigen Identifizierung von Förderbedarfen
Im Rahmen der Umsetzung des Kita-Qualitätsgesetzes wurde deshalb die Maßnahme zur Weiterentwicklung der Sprachstandsermittlung im frühkindlichen Bereich entwickelt. Damit haben alle interessierten Kindertages-einrichtungen ab Herbst die Möglichkeit, an Fortbildungen zu Beobachtungs- und Screeningverfahren teilzunehmen. Es kann aus verschiedenen Verfahren ausgewählt werden (BASiK U3 & Ü3, BIKO 3-6, liseb, Seldak und Sismik).
Mehr Informationen zu digitalen Fortbildungen zu Sprachbeobachtungsverfahren finden Sie hier.
Mitgliederlogin
Kompetenzen verlässlich voranbringen (Kolibri)
Die Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württembergs zu "Kompetenzen verlässlich voranbringen (Kolibri)" ermöglicht es, Einrichtungen und Trägern einen finanziellen Zuschuss zur Umsetzung der Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen zu beantragen.
Informationen und Formulare der L-Bank finden Sie hier.
Träger und Einrichtungen, die die Sprachförderung alltagsintegriert durchführen möchten, benötigen eine individuelle Beratung durch die Arbeitsstelle frühkindliche Bildung im Regierungspräsidium Stuttgart.
Sprachförderung im Denkendorfer Modell
Die Qualifizierungsanforderungen für Sprachförderkräfte, die ISF+ im Rahmen von Kolibri im Denkendorfer Modell umsetzen, entnehmen Sie hier. Weitere Informationen zum Denkendorfer Modell erhalten Sie unter https://www.sprachhilfe-bw.de/.