SprachFit Säule 1 Handlungshilfe zur Verwaltungsvorschrift
SprachFit - Säule 1 Handlungshilfe zur Antragstellung
Die Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung ist veröffentlicht. Förderanträge können ab dem jeweils 15.11. bis zum 28.02. eines Kalenderjahres bei der L-Bank gestellt werden. Die Handlungshilfe zur Antragstellung der Beförderungskosten konkretisiert die Zuwendungsmöglichkeiten für Beförderungskosten ab 500 m Wegstrecke und für Begleitpersonen bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und fußläufig.