Kinderschutz/Schutzauftrag

Seit der Änderung des §45 SGB VIII ist ein Präventions- und Kinderschutzkonzept im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens für alle Tageseinrichtungen für Kinder verpflichtend.
In der FAQ-Liste des KVJS finden sich alle relevanten Neuerungen des §45 SGB VIII. Kinderschutz ist mehr als die Verhinderung sexualisierter Gewalt. Es geht um eine Kultur der Achtsamkeit im Miteinander. Und es geht um eine ganzheitliche Betrachtung von Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexualisierter, körperlicher und seelischer Gewalt von Erwachsenen gegenüber Kindern, und von Kindern untereinander.

Alle Verantwortlichen sind gefordert, sich klar zu positionieren: "Es soll den Kindern in unseren Einrichtungen gut gehen. Das ist uns jede Anstrengung wert." Der Träger einer Einrichtung hat die Verantwortung für die Umsetzung des Kinderschutzes. Die Entwicklung eines Gewaltschutzkonzepts unterstützt Träger und Fachkräfte darin, genau hinzuschauen, sich zu reflektieren und ein standardisiertes Vorgehen zu definieren. Mit dieser Unterstützung und einem dialogischen Prozess im individuellen Verdachtsfall werden Kitas zu Kompetenzorten in Sachen Kinderschutz.

Orientierungseckpunkte

Orientierungseckpunkte zur Umsetzung der Bundesvorgaben zum verpflichtenden Gewaltschutzkonzept in Kindertageseinrichtungen und als Empfehlung für die Kindertagespflege.
Das Kultusministerium hat in Zusammenarbeit mit dem KVJS, den kirchlichen und kommunalen Verbänden Eckpunkte veröffentlicht, die den Trägern und Einrichtungen Orientierung

geben sollen, um ein Kinderschutzkonzept zu entwickeln, das im Betriebserlaubnisverfahren verwendet werden kann. Die Orientierungseckpunkte sind daher handlungsleitend. Wir haben für unsere Träger die Orientierungseckpunkte aufbereitet, indem wir die Inhalte zur Tagespflege herausgelöst und einen Gliederungsvorschlag erstell haben. Beide Dokumente finden Sie im Downloadbereich.

Potenzial- und Risikoanalyse

Um eine Risikoanalyse in einer Einrichtung durchführen zu können, braucht es ein standardisiertes Vorgehen. Wir stellen unseren Mitgliedern eine Vorlage zur Verfügung, auf deren Grundlage sie einrichtungsspezifische Potenzial- und Risikoanalysen entsprechend den Vorgaben der Orientierungseckpunkte durchführen können:

Impulspapiere des EvLVKita

Wir stellen für unsere Mitglieder eine strukturierte Materialsammlung zur Verfügung, die es Trägern und Einrichtungen ermöglicht, ihr spezifisches Präventions- und Schutzkonzept zu entwickeln. Dies kann sowohl innerhalb des vorhandenen QM-Systems (QM-Rahmenhandbuch BETA) erfolgen oder kann solitär umgesetzt werden.

Die Impulspapiere orientieren sich an den neun definierten Themenfeldern eines Schutzkonzeptes plus Risikoanalyse (siehe unten) und folgen zudem der Systematik des BETA-Rahmenhandbuches, auf dessen Grundlage ein Qualitätsmanagementsystem in der Kita etabliert werden kann.
Diese Unterlagen können Sie bei der Kinderschutzkoordinatorin, Frau Abele, abele.a@evlvkita.de erhalten.

Interventionspläne

Träger von Einrichtungen haben für den Fall eines Übergriffs oder grenzverletzenden Vorfalls Interventionsverfahren festzulegen. Interventionspläne im Rahmen des Gewaltschutzkonzeptes sind vorzuhalten bei

1. Übergriffen/Kindeswohlgefährdung im sozialen Umfeld des Kinders. Hier empfehlen wir den Interventionsplan des KVJS (Kopiervorlagen), der den Einsatz der KiWo-Skala vorsieht.
2. Sexuellen Grenzverletzungen von Kindern gegenüber Kindern
3. Sexualisierten Übergriffen durch Erwachsene gegenüber Kindern innerhalb der Einrichtung
4. Fachlichem Fehlverhalten gegenüber Kindern innerhalb der Einrichtung.


Für evangelische Träger, die zur Landeskirche gehören, gilt der 2025 aktualisierte und erweiterte Handlungsplan der Landeskirche. Er bezieht sich ausschließlich auf Verstöße gegenüber des Abstinenz- und Abstandsgebotes (Sexualisierte Gewalt) und ist für diese Träger verbindlich einzusetzen.

Die darüber hinaus, von uns zur Verfügung gestellten, Vorlagen verfolgen das Ziel, allen Beteiligten Sicherheit im Umgang mit diesen komplexen Abläufen zu geben. Sie können um träger- bzw. einrichtungsspezifischen Besonderheiten erweitert werden:

Downloads/Infos

Beratungsangebot Kinderschutz

Unser Fachteam Kinderschutz unterstützt Träger und Einrichtungen bei der (Weiter-)Entwicklung eines Schutzkonzeptes im Rahmen eines Beratungsangebots:

 

Beratung zur Entwicklung eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes/Kinderschutzkonzeptes/Gewaltschutzkonzeptes.
Mehr Information finden Sie unter Beratung.

Fragen zum Inhalt

Andrea Abele

Andrea Abele
Kinderschutz, Religionspädagogik
Tel.: 0711 1656-413
E-Mail: abele.a@evlvkita.de