Gewalt gegen Fachkräfte
Schutz vor gewaltvollem Verhalten gegenüber Mitarbeitenden in Kindertageseinrichtungen
Gewalt umfasst alle Handlungen, die anderen Menschen Schaden zufügen – sei es körperlich, verbal, psychisch oder strukturell. In Kindertageseinrichtungen richtet sich gewaltvolles Verhalten sowohl gegen Mitarbeitende als auch gegen Träger. Dazu zählen körperliche Übergriffe durch Kinder ebenso wie verbale Angriffe, Drohungen, Respektlosigkeiten oder körperliche und sexuelle Belästigungen durch Eltern. Solche Erfahrungen können für die Betroffenen psychische, physische oder auch wirtschaftliche Folgen haben.
Das Thema ist aus verschiedenen Perspektiven bedeutsam, die sich in der Praxis nicht immer klar voneinander trennen lassen und an vielen Stellen Schnittstellen aufweisen:
- Arbeitsschutz (ASchG): Gewalt durch Dritte stellt ein ernstzunehmendes Risiko im Rahmen des Arbeitsschutzes dar. Träger und Leitungen sind verpflichtet, Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erkennen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen.
- Kinderschutz (§45 SGB VIII): Auch wenn der gesetzliche Auftrag in erster Linie auf den Schutz von Kindern zielt, helfen präventive Bausteine des Schutzkonzeptes (Kinderrechte, Partizipation, Schutz vor fachlichem Fehlverhalten), Situationen zu vermeiden, in denen Kinder aus Überforderung gewaltvoll reagieren.
- Inklusion (BTHG; §22a SGB VIII): Eine akzeptierende und wertschätzende Haltung gegenüber allen Kindern und Familien bildet die Grundlage für den pädagogischen Alltag. Zugleich müssen Fachkräfte in ihrer Integrität geschützt werden – Vielfalt und Respekt schließen einander nicht aus, sondern bedingen klare Grenzen im Miteinander.
Im pädagogischen Alltag zeigt sich zunehmend, dass Vorfälle von Gewalt gegenüber Mitarbeitenden an Relevanz gewinnen. Ein professioneller Umgang mit der Thematik verlangt deshalb eine ganzheitliche Sichtweise, die drei Dimensionen berücksichtigt:
Die Verantwortung für ein professionelles Vorgehen tragen in besonderem Maße die Träger und Leitungen der Einrichtungen. Sie sind gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Eltern als auch die Sicherheit, Gesundheit und Wertschätzung der Mitarbeitenden gewährleisten.
Zur Unterstützung der praktischen Umsetzung folgen weiterführende Informationen, konkrete Materialien, Handlungsempfehlungen und Leitfäden zu den drei Perspektiven. Dabei werden Kinderschutz und Inklusion gemeinsam betrachtet – sie verfolgen unterschiedliche Zugänge, erfordern in der Praxis jedoch vielfach vergleichbare Strategien.
- Arbeitsschutz – regelt die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten (ASchG)
- Kinderschutz und Inklusion – mit präventiven Bausteinen, die Eskalationen vorbeugen, die Beteiligungsrechte von Kindern stärken und Fachkräfte in einer wertschätzenden sowie grenzachtenden Haltung im Umgang mit Vielfalt unterstützen.
Diese Struktur ermöglicht es Mitarbeitende in KiTas, Leitungen und Trägern, sich gezielt zu orientieren und passgenaue Unterstützung für die jeweilige Fragestellung im KiTa-Alltag zu finden.
Kontakt
Uta Kapinsky
Tel.: 0711 1656-243
E-Mail: kapinsky.u@evlvkita.de