Fachkraft Sprache
SprachFit - neues Förderprogramm für Fachkraft Sprache
Fachkraft Sprache - neue Fördermöglichkeit für Kitas mit hoher Bedarfslage
Im Gesamtkonzept SprachFit gibt es ein neues Landesförderprogramm zur Förderung zusätzlicher Fachkräfte für die alltagsintegrierte Sprachförderung. Das Land gewährt eine Zuwendung zur Beschäftigung zusätzlicher Personen als Fachkraft Sprache. Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig. Im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens erfolgt eine Auswahl der Kitas, für die ein Antrag gestellt werden kann. Die Interessensbekundung muss bis zum 11.12.2025 erfolgen. Nach Abschluss der Interessensbekundung fordert das Kultusministerium die Träger auf, die die Kriterien erfüllen und eine Gesamtpunktzahl erreichen, einen Antrag zu stellen. Kriterien für die Auswahl der Kitas sind vor Allem die Anzahl der Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf und nicht-deutscher Familiensprache. Die zusätzliche Fachkraft Sprache ist in der Kita tätig und berät, begleitet und unterstützt das Team, fördert alltagsintegriert Kinder mit Sprachförderbedarfen, führt Sprachstanderhebungen durch und setzt eine gezielte Elternarbeit um. Geplant ist, dass die Träger bei der L-Bank von Donnerstag, 18. Dezember 2025, bis Freitag, 30. Januar 2026, Förderanträge stellen können. Der Antrag kann für einen Förderzeitraum von bis zu zwei Kita-Jahren - längstens bis zum Ende des Kita-Jahres 2026/2027 - gestellt werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 28.500 Euro pro Jahr für eine halbe Stelle.
Interessensbekundungsverfahren: Zur Ermittlung der Bedarfslage Ihrer Kindertageseinrichtungen bis spätestens 11.12.2025 nutzen Sie das Formular – Interessenbekundung.
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