Kita-Startchancen- und Qualitäts-Entwicklungsgesetz
Das Kita-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) ist der vom Bundeskabinett am 2. September 2026 beschlossene Regierungsentwurf, der bundesweit einheitliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung einführen und die Bildungschancen von Kindern unabhängig vom Elternhaus verbessern soll.
Bildungsungleichheit soll nicht erst in der Schule, sondern bereits im Kita-Alter erkannt und abgebaut werden. Das Gesetz verfolgt dabei den Ansatz, auf frühe und gezielte Förderung statt auf eine spätere Korrektur von Bildungsnachteilen zu setzen.
Kernstück ist eine verpflichtende Erhebung des Sprach- und Entwicklungsstands im Alter von vier Jahren, aus der bei Bedarf gezielte Fördermaßnahmen folgen. Kitas mit einem hohen Anteil an Kindern in herausfordernden Lebenslagen sollen zusätzliches Personal erhalten. Zudem wird Fachberatung durch bundesweite Vorgaben gestärkt. Für einen gelingenden Übergang in die Grundschule schafft das Gesetz darüber hinaus eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe relevanter Förderergebnisse. Gleichzeitig sollen Jugendhilfeträger mit niedrigschwelligen Angeboten mehr Familien erreichen.
Die Finanzierung bildet einen zentralen Streitpunkt. Der Bund will die Länder weiterhin finanziell unterstützen. Die Bundeszuschüsse sollen jedoch schrittweise von derzeit 1.993 Mio. Euro auf 1.493 Mio. Euro in den Jahren 2027 und 2028, auf 1.243 Mio. Euro im Jahr 2029 sowie auf 993 Mio. Euro jährlich in den Jahren 2030 bis 2034 abgesenkt werden.
Gegenüber dem bisherigen Finanzierungsniveau bedeutet dies eine deutliche Verringerung der Bundesbeteiligung.
Während die bildungspolitischen Ziele des Gesetzes vielfach Zustimmung erfahren, kritisieren Länder, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände die vorgesehene Absenkung der Bundesmittel. Sie verweisen darauf, dass mit dem Gesetz zusätzliche dauerhafte Aufgaben verbunden sind, die eine dauerhaft verlässliche Finanzierung erfordern.
Aus Sicht des EvLvKita stehen die zusätzlichen Qualitätsanforderungen und die gleichzeitig vorgesehene Verringerung der Bundesbeteiligung in einem deutlichen Spannungsverhältnis.
Nach dem ersten Durchgang im Bundesrat, voraussichtlich am 25. September 2026, soll die erste Lesung im Bundestag erfolgen. Angesichts der bereits geäußerten Kritik der Länder ist im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit Forderungen nach Nachbesserungen zu rechnen.
Als EvLvKita setzen wir uns gegenüber der Landesregierung insbesondere für eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes sowie für die dauerhafte Fortführung der pädagogischen Leitungszeit ein.
Mehr Qualität braucht mehr Finanzierung. Wer Qualität fordert, muss Qualität finanzieren.